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Angaben gemäß § 5 TMG
Gartenbau Burgstaller e.K.
Prieler Str. 24c
85232 Bergkirchen -Lauterbach

Tel. 08135 / 9197

E-Mail: mail(at)gartenbau-burgstaller.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer 
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz
USt-ID 107/216/10026

Rechtsform:
Einzelunternehmen

Geschäftsführer:
Moritz Fahn

Verantwortlich für den Inhalt
Moritz Fahn

Betriebshaftpflichtversicherung

HAVA Kassel

Ländergültigkeit:

DE

Quelle: http://www.e-recht24.de

Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform
zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet,
an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.

Bildnachweise
Team und Perspektiven: ©istock, KatarzynaBialasiewicz
Slider Startseite Hortensien: ©istock, HuyThoai

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Unternehmens    

Gartenbau Burgstaller GbR,

Prieler Str. 24c, 85232 Bergkirchen/Lauterbach

Stand vom  05.02.2019

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) entsprechen in ihrer Wertigkeit "zusätzlichen Vertragsbedingungen" (vgl. §1 Abs. 2 Ziffer 3 VOB/B).

Der Bieter hält sich an das Angebot 8 Wochen nach Angebotsabgabe gebunden.

Im Übrigen gelten als Bestandteil des Vertrages auch die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen (VOB/C), sofern keine besonderen Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien getroffen wurden. Soweit DIN-Vorschriften nicht bestehen, gelten die allgemein anerkannten Regeln der Technik.

Liegen zwischen Vertragsabschluss und Abnahme der Leistung bzw. des in sich abgeschlossenen Teils der Leistung nicht mehr als 3 Monate, dann gilt der im Angebot ausgewiesene Mehrwertsteuer-Satz. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Abnahme der Leistung bzw. der in sich abgeschlossenen Teilleistung mehr als 3 Monate und hat sich der gesetzliche Mehrwertsteuer-Satz in diesem Zeitraum geändert, dann wird der zum Zeitpunkt der Abnahme der Leistung gültige Mehrwertsteuer-Satz berechnet. Abweichend davon wird bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. bei längerfristigen Pflegeverträgen) immer der zum Zeitpunkt der Abnahme der einzelnen Teilleistung gültige gesetzliche Mehrwertsteuer-Satz berechnet. Stoffpreisgleitklausel und Materialpreisgleitklausel: ie Preise werden mit Zustandekommen des Vertrages vereinbart. Bei Änderung der Lohn- oder Materialkosten bis zur Abnahme von mehr als 10 % ist der Preis entsprechend anzupassen und ein neuer Preis einvernehmlich festzusetzen. Im neu zu vereinbarenden Preis sind die jeweiligen Erhöhungen prozentual im gleichen Maße einzurechnen. Wird keine Neufestsetzung erzielt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen festzulegen. Preisanpassungen können nur nach Mitteilung geltend gemacht werden und zwar rückwirkend zum Zeitpunkt der Mitteilung.

Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, dann ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers. ind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand des Auftragnehmers.

Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß (tatsächlich ausgeführte Leistung) oder Regiearbeiten. Durch die vereinbarten Preise werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung zur vertraglichen Leistung gehören.

Mit Auftragserteilung wird eine Anzahlung von ca. 30 %- 50 % der Angebotssumme fällig.Die Anzahlung ist innerhalb von 5 Kalendertagen nach Rechnungserhalt ohne jeglichen Abzug zu zahlen! Je nach Baufortschritt werden auch Teilzahlungsrechnungen gestellt. Der Anzahlungsbetrag (die Teilzahlungsbeträge) werden in der Schlussrechnung in Abzug gebracht.

Für das unverbindliche Angebot wird in der Regel keine Gebühr erhoben.   Angebote, die auf Kundenwunsch erstellt werden, zur Einreichung an Versicherungen für eine Schadensbehebung, werden mit 100 € je Angebot in Rechnung gestellt. ämtliche Unterlagen, die dem Auftraggeber übergeben bzw. überlassen werden, sind eigentums- und urheberrechtlich geschützt. Eine Weiterreichung oder Verwendung an Dritte darf nur mit Zustimmung des Verfassers erfolgen. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Tritt der Auftraggeber vor Vollendung des Werkes vom Vertrag zurück, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen. Der Auftragnehmer muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Kosten erspart. Es wird vermutet, dass danach dem Auftragnehmer 5 von Hundert (5 % nach Rücksprache bis 10 % möglich) der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.

Sollten Teile des Vertrages und/oder seiner Vertragsgrundlagen unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Teile nicht berührt.

Sollte eine geplante Ausführungsfrist aufgrund einer Vorleistung einer der Lieferanten des       Auftragnehmers nicht eingehalten werden können, verschiebt sich die Fertigstellung des Werkes um den Zeitraum, wie der Lieferant seinerseits seine Leistung nicht rechtzeitig oder verzögert erbringt. Der Auftragnehmer haftet in keinem erdenkbaren Fall für fremdes Verschulden. Für eigenes Verschulden haftet der Auftragnehmer nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

Auftragnehmer: Gartenbau Burgstaller GbR, Prieler Str. 24c, 85232 Bergkirchen